AGB
Allgemeine Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen (Stand 20.07.04)
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis
zwischen dem buchenden Gast und der Sebastianhuber GmbH und Co. KG nachfolgend „LT“
abgekürzt.
2.1 Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax,
über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem LT,
dieser durch die Vermittlungsstelle als Vermittler vertreten, den Abschluss
eines Vertrages verbindlich an.
2.2 Der Vertrag (bei Beherbergungsleistungen: Beherbergungsvertrag) mit dem
LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Vermittlungsstelle
als Vertreter des LT vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
2.3 weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das der LT für die Dauer von 10
Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots
zustande, wenn der Gast innerhalb der Bindungsfrist gegenüber der Vermittlungsstelle
oder dem LT die Annahme erklärt.
2.4 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung
mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende
Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende
gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung
übernommen hat.
2.5 Die Vermittlungsstelle hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers
der gebuchten Leistung. Dies gilt insbesondere auch bei der Vermittlung mehrerer
Leistungen, soweit sich nicht nach den Grundsätzen des §651 a Abs.
2 BGB etwas anderes ergibt.
3. Optionsbuchungen
3.1 Optionsbuchungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen,
sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Vermittlungsstelle
möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt
die Buchung nach Ziff. 2.1 und 2.2 grundsätzlich zu einem für den
LT und den Gast rechtsverbindlichen Vertrag.
3.2 Ist eine Optionsbuchung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten
Zeitpunkt der Vermittlungsstelle Mitteilung zu machen, falls die Optionsbuchung
als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt
die Option auf die entsprechende Leistung ohne weitere Benachrichtigungspflicht
der Vermittlungsstelle. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff. 2.2 entsprechend.
4. Vermittlungskosten
Die Vermittlung von Leistungen laut aktuellem Buchungsangebot durch die Vermittlungsstelle
ist für den Gast kostenfrei.
5. Leistungen und Preise
5.1 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus
der Leistungsbeschreibung in der Buchungsgrundlage (Angebotsschreiben, Internetseite)
nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.
5.2 Sämtliche Abreden und Nebenabreden sind schriftlich (Brief, Fax, e-mail)
zu erfassen. Vereinbarte Sonderwünsche sind im Buchungsangebot und in der
Buchungsbestätigung aufzunehmen.
5.3 Der LT ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard
entsprechenden Umfang zu erbringen.
5.4 Eine Verlängerung der vereinbarten Leistung durch den Gast erfordert
die Zustimmung des LT.
5.5 Wurde der Vertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf.
Beendet der Gast den Vertrag vorzeitig, so ist der LT berechtigt, die volle
vereinbarte Buchungssumme zu verlangen. Dem LT obliegt es jedoch, sich um eine
anderweitige Nutzung der nicht in Anspruch genommenen Leistung, den Umständen
entsprechend, zu bemühen.
5.6 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem LT.
5.7 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten
ein, soweit nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder vereinbart ist. Als
zusätzlich zu angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem
Kurtaxe, Fremdenverkehrsabgaben, verbrauchsabhängige Kosten (z.B. bei Ferienwohnungen
und Ferienhäusern) sowie Vergütungen für gebuchte Zusatzleistungen
in Betracht.
5.8 Der LT verpflichtet sich zur Preisangabe gem. Pkt. 5.7 und hierfür
die alleinige Verantwortung und Haftung für deren Richtigkeit zu übernehmen.
6. An- und Abreisezeiten bei Beherbergungsleistungen
6.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, steht die gebuchte Unterkunft ab 17
Uhr des Anreisetages zur Verfügung.
6.2 Bei einer Ankunft nach diesem Zeitpunkt ist der Gast verpflichtet, den LT
hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt,
die Unterkunft bei einer Übernachtung 2 Stunden danach, bei mehreren Übernachtungen
am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
6.3 Soweit nichts anders vereinbart ist, ist die Unterkunft am Abreisetag bis
12 Uhr zu räumen.
7. Änderungen bei Beherbergungsleistungen
7.1 Der Beherbergungsbetrieb, als ein LT, kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft
zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders wenn
die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
7.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der
Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste
ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen
diesen Schritt bedingen.
7.3 Bei unumgänglichen Stornierungen durch den Beherbergungsbetrieb ist
dieser verpflichtet, unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass der
Gast möglichst rasch ein gleichwertiges Ersatzquartier erhält. Sollte
der Gast ausnahmsweise erst anlässlich seiner Anreise von der Stornierung
durch den LT in Kenntnis gesetzt werden, so hat der LT innerhalb von längstens
vier Stunden für das Ersatzquartier zu sorgen.
7.4 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten
des LT.
8. Bezahlung
8.1 Der Gesamtpreis vermittelter Leistungen, bei denen es sich nicht um Beherbergungsleistungen
handelt (z.B. Eintrittskarten), ist - je nach Vereinbarung - sofort nach der
Buchungsbestätigung durch Überweisung an die Vermittlungsstelle oder
vor Ort gegen Aushändigung der Eintrittskarten oder Berechtigungsnachweise
zahlungsfällig.
8.2 Bei Beherbergungsleistungen ist, soweit nichts anderes ausdrücklich
vereinbart ist, der Gesamtpreis einschließlich Neben- und Verbrauchskosten
am Tag der Abreise an den LT zu bezahlen.
8.3 Der LT ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten,
Bons, Vouchers usw. sowie Fremdwährungen anzunehmen.
8.4 Verweigert der Gast die Zahlung der Buchungssumme oder ist er damit im Rückstand,
so steht dem LT das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der erbrachten
Leistung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten.
8.5 Der LT hat zur Sicherstellung der vereinbarten Buchungssumme das Pfandrecht
an den vom Gast eingebrachten Gegenständen gem. § 704 BGB.
9. Rückritt durch den Gast, Umbuchung
9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast - unabhängig von der Art
des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes - kein allgemeines kostenfreies
gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen
Vertrages zusteht.
9.2 Der Gast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber
der Vermittlungsstelle, die schriftlich erfolgen soll (Fax, Email, Post), vom
Vertrag zurücktreten.
9.3 In jedem Falle des Rücktritts durch den Gast stehen dem LT unter Berücksichtigung
gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche
anderweitige Verwendung der vertraglichen Leistungen folgende pauschale Entschädigungen
zu:
Bis 45 Tage vor Anreise: 0%
Bis 30 Tage vor Anreise: 20% der Buchungssumme
Bis 22 Tage vor Anreise: 25% der Buchungssumme
Bis 15 Tage vor Anreise: 35% der Buchungssumme
Bis 8 Tage vor Anreise: 50% der Buchungssumme
Bis 1 Tag vor Anreise: 65% der Buchungssumme
Am Tag der Anreise oder bei Nichtanreise: 80% der Buchungssumme
Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Vermittlungsstelle.
9.4 Bei vermittelten Verträgen über Eintrittskarten, z.B. für
Musicals, Führungen, Konzerte, Theater sind ein Rücktritt bzw. eine
Rücknahme der Karte und eine Umbuchung ausgeschlossen. Die Rücktrittsgebühr
beträgt somit 100% des Kartenpreises.
9.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem LT nachzuweisen, dass höhere Aufwendungen
erspart wurden. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung des entsprechend
geringeren Betrages verpflichtet.
9.6 Der LT behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung,
entsprechend ihm entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder
und zu belegender Kosten zu berechnen.
9.7 Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- und Reiseabbruchversicherung
wird dringend empfohlen.
9.8 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen hinsichtlich
des Termins, der Leistung oder des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchung),
so erhebt die Vermittlungsstelle bis 45 Tage vor Anreise vorerst keine Umbuchungsgebühr.
Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können,
sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt
vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung
durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
10. Gewährleistung
10.1 Die Angaben und Auskünfte der Vermittlungsstelle beruhen auf Aussagen
und Angaben der jeweiligen Veranstalter und Leistungsträger. Die Vermittlungsstelle
übernimmt keine Gewähr dafür, daß diese Angaben zutreffend
sind.
10.2 Die Vermittlungsstelle übernimmt weiterhin keine Gewähr für
Leistungen, insbesondere nicht für den Inhalt, die Durchführung, den
Ablauf oder die Qualität von Leistungen oder Veranstaltungen oder für
die Richtigkeit der vom Leistungsträger übermittelten Informationen.
Allein die Leistungsträger sind hierfür verantwortlich.
11. Haftung (geänderte Reihenfolge)
11.1 Die vertragliche Haftung des LT für Schäden, die nicht Körperschäden
sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben- und
nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
11.2 Beherbergungsbetriebe haften nicht für Leistungsstörungen im
Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
(z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
11.3 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle
eigene Fehler von ihr und ihren Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung.
Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel
der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.
11.4 Eine eventuelle Haftung eines Beherbergungsbetriebes nach §§
701 ff. GBG (Gastwirtshaftung) bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
12. Obliegenheiten des Gastes
12.1 Der Gast ist verpflichtet, dem LT Mängel der vertraglichen Leistung
unverzüglich anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen.
12.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den LT, nicht an die
Vermittlungsstelle zu richten.
12.3 Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes ist nur bei
erheblichen Mängeln zulässig und soweit der LT nicht innerhalb einer
ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen
hat.
12.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende
Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe
unmöglich ist oder vom LT verweigert wird.
12.5 Die vertragliche Leistung darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl
in Anspruch genommen werden. Anderenfalls kann das das Recht des LT zur sofortigen
Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung
begründen.
12.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder
Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich
zu halten.
12.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher
Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen
der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet. Der
Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend
den für den Tierhalter geltenden Vorschriften.
12.8 Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des
Schadensersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil,
den der LT oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden
seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist,
erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur
Schadensersatzleistung direkt den LT in Anspruch zu nehmen.
13. Verjährung und Hemmung von Ansprüchen des Gastes
13.1 Ansprüche des Gastes gegenüber dem LT und/oder der Vermittlungsstelle,
gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des
Gastes aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich
vorgesehenen Leistungsende.
13.2 Schweben zwischen dem Gast und dem LT und/oder der Vermittlungsstelle Verhandlungen
über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründeten
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der LT bzw.
die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete
Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem
Ende der Hemmung ein.
14. Kündigung infolge höherer Gewalt
14.1 Im Falle von höherer Gewalt sind LT und Gast zur entschädigungslosen
Kündigung der Buchung berechtigt.
14.2 Im Fall der Kündigung des Vertrages kann der LT für die bereits
erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
15. Datenschutz
15.1 Die Vermittlungsstelle verarbeitet personenbezogene Daten auf der Grundlage
der jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Bedingungen.
15.2 Die vom Gast bekannt gegebenen personenbezogenen Daten (Name, Adresse,
E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Daten für die Zahlungsabwicklung) werden
von der Vermittlungsstelle nur in dem Umfang verarbeitet und genutzt als sie
für die Begründung, Ausgestaltung und Änderung der Vermittlungsleistung
sowie der vermittelten Leistungen erforderlich sind.
15.3 Die Vermittlungsstelle ist berechtigt, die erhobenen personenbezogenen
Daten an Dritte (LT, angeschlossene Dienstleister und Zahlungsabwicklungspartner)
zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Informationsanfragen, Optionsbuchungen
sowie Buchungen abzuwickeln.
15.4 Der Gast erteilt seine jederzeit widerrufbare Zustimmung, dass die Vermittlungsstelle
die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung,
der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw.
Dienstleistungen erheben, verarbeiten und nutzen darf.
16. Änderung der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
Die Vermittlungsstelle behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Vermittlungs-
und Gastaufnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern
oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber
dem Gast besteht. Die Vermittlungsstelle wird die jeweils aktuelle Version der
Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen vom Zeitpunkt ihrer Geltung
an bereithalten. Mit der Vermittlung von neuen Buchungen durch die Vermittlungsstelle
an den Gast nach einer Änderung der Allgemeinen Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
erklärt der Gast sein Einverständnis zu den Änderungen.
17. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
17.1 Soweit sich aus dem Vermittlungsvertrag mit der Vermittlungsstelle nichts
anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort der Geschäftssitz
der Vermittlungsstelle. Ist der Kunde Endverbraucher, so bleiben die gesetzlichen
Regelungen über die Gerichtsstände unberührt.
17.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Vermittlungsstelle
bzw. dem LT und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz
in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
17.3 Für Klagen eines LT und Klagen der Vermittlungsstelle selbst gegen
den Gast, ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend, es sei denn, die Klage
richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen
oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des LT bzw. der Vermittlungsstelle maßgebend.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine der voran stehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so
berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame
Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck
der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.
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